Lehrgang: "Zugführer“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Gruppenführer“.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Zuges - einschließlich eines erweiterten Zuges - sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Stärke eines erweiterten Zuges.
Lehrgangsdauer: 82 Stunden.
Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.