Lehrgang: "Jugendwarte“

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Truppführer“; die Teilnahme an den Lehrgängen „Gruppenführer“ und „Ausbilder in der Feuerwehr“ wird empfohlen.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum selbstständigen Führen und Betreuen der Feuerwehranwärter sowie die allgemeine und fachbezogene Jugendarbeit im Auftrag des Leiters der Feuerwehr.

Lehrgangsdauer: 41 Stunden.

Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.