Lehrgang: "Gruppenführer“

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossenen Lehrgänge „Truppführer“ und „Sprechfunker“.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen einer Gruppe, einer Staffel oder eines Trupps als selbstständige taktische Einheit sowie zur Leitung von Einsätzen mit Einheiten bis zur Gruppenstärke.

Lehrgangsdauer: 41 Stunden.

Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.