Lehrgang: "Ausbilder in der Feuerwehr“

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Gruppenführer“.

Die fachspezifische Ausbildung erfolgt in den entsprechenden Fachteilen. Um die Ausbildung in der Ersten Hilfe eigenverantwortlich gestalten zu können, müssen die Ausbilder zusätzlich eine entsprechende rettungsdienstliche Qualifikation vorweisen können.

Ziel der Ausbildung ist die grundsätzliche Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge.

Lehrgangsdauer: 41 Stunden.

Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

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Lehrgang: "Ausbilder in der Feuerwehr – Fachteil Ausbilder für Truppmann und Truppführer“

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Ausbilder in der Feuerwehr“.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Truppmann- / Truppführerausbildung.

Lehrgangsdauer: 23 Stunden.

Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.

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Lehrgang: "Ausbilder in der Feuerwehr – Fachteil Ausbilder für Truppmann und Truppführer - Absturzsicherung“

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossenen Lehrgänge „Ausbilder in der Feuerwehr“ und „Ausbilder in der Feuerwehr – Fachteil Ausbilder für Truppmann und Truppführer“.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Ausbildung beim Retten, Selbstretten, Halten und Sichern in absturzgefährdeten Bereichen.

Lehrgangsdauer: 23 Stunden.

Der Lehrgang wird an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.