Lehrgang: "Atemschutzgeräteträger“
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 sowie ein gültiger Nachweis über die Tauglichkeit nach den arbeitsmedizinischen Grundsätzen G 26.3. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden.
Der Lehrgang wird auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.