Lehrgang: "Atemschutzgeräteträger“

Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1 sowie ein gültiger Nachweis über die Tauglichkeit nach den arbeitsmedizinischen Grundsätzen G 26.3. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.

Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden.

Der Lehrgang wird auf Kreisebene oder an Landesfeuerwehrschulen durchgeführt.